SPIELE-NEW

Hier wird, soweit uns Informationen über die Spieleszene vorliegen, darüber berichtet. Alle Spieleverlage, die sich auf diese Seite verirren und Interesse daran haben, dass wir über Neuheiten etc. berichten, schicken bitte Ihre Informationen an Monika Harke.
Natürlich freuen wir uns auch über Hinweise von Spieleinteressierten.

Detailliertere Berichte (inkl. Fotos) findet Ihr im Bereich Reportagen

INHALT:

24.11.14

Bundesministerium für Justiz: Spiele und Spielregelwerke fallen unter den Schutz des Urheberrechts

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24.11.14 Bundesministerium für Justiz: Spiele und Spielregelwerke fallen unter den Schutz des Urheberrechts

"Auf Anfrage von MdB Ansgar Heveling (CDU) stellt MdB Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, im Auftrag des Ministers Heiko Maas klar, dass für Spiele und Spielregelwerke die gleichen Bedingungen gelten wie für andere Werkformen.

Wörtlich schreibt er: „Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. August 2014, in dem Sie sich nach der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Spielen und Spielregelwerken erkundigen. Herr Bundesminister Heiko Maas hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Ihre Einschätzung, dass Spiele und Spielregelwerke vom Schutz des Urheberrechts umfasst sein können, teile ich. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, dass das jeweilige Werk die notwendige Schöpfungshöhe erreicht. Ob dies der Fall ist, ist wie bei anderen Werkformen eine Frage des Einzelfalls. Die von Ihnen erwähnten Entscheidungen des OLG Köln sowie des LG Leipzig verdeutlichen, dass Spiele und Spielregelwerke vom Schutz des Urheberrechts umfasst sein können. Einer gesetzlichen Klarstellung bedarf es insoweit nicht. Denn selbst bei einer ausdrücklichen Erwähnung von Spielen und Spielregelwerken in § 2 Absatz 1 des UrhG müsste immer die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht sein.“

Die Spiele-Autoren-Zunft (SAZ) hatte die Forderung erhoben, Spielregelwerke ausdrücklich in den § 2 des UrhG aufzunehmen, um den immer wieder auftauchenden Anzweifelungen der Verwerter am Bestehen eines Urheberrechts an Spielen einen Riegel vorzuschieben und Spielregeln als Werkform gesetzlich anzuerkennen. Das allgemeingültige Kriterium der Schöpfungshöhe ist auch von der SAZ nie infrage gestellt worden.

Der Vorstand der SAZ begrüßt die Klarstellung aus dem Bundesministerium für Justiz, die – auch unter Bezug auf einige Gerichtsurteile – von einer Gleichstellung mit anderen Werkformen ausgeht und hofft, dass es damit in Zukunft weniger Unklarheiten bei Werknutzern, aber auch bei möglichen juristischen Auseinandersetzungen gibt. Spiele bzw. Spielregelwerke sind kein urheberrechtlicher Sonderfall!"

Quelle: Pressemitteilung Spieleautorenzunft

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